| Oberlandesgericht Koblenz

Prozessauftakt im Verfahren wegen Mitgliedschaft in der ausländischen, terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“, Kriegsverbrechen und Mord

Der 5. Strafsenat - Staatsschutzsenat - des Oberlandesgerichts Koblenz hat mit Beschluss vom 4. März 2024 die Anklage des Generalbundesanwalts vom 2. Januar 2024 gegen den 44-jährigen Moustafa M. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB), Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und 7, Abs. 4 VStGB), versuchter Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB, §§ 22, 23 StGB), Mordes (§ 211 Abs. 2 StGB) sowie wegen eines Kriegsverbrechens gegen Eigentum (§ 9 Abs. 1 VStGB) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Dem Angeklagten wird in der Anklageschrift im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Im Mai 2015 soll sich Moustafa M. in Syrien, als Kämpfer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) in seinen damaligen Wohnort einrückten und diesen schließlich einnahmen, dem IS als Mitglied angeschlossen und sich bis Ende Juni 2015 vor Ort als Mitglied dieser Organisation betätigt haben. Bereits kurz nach seinem Anschluss habe er an einem Checkpoint des IS aus kurzer Entfernung mehrfach auf eine vor dem IS flüchtende Person geschossen, wobei er deren Tod in Kauf genommen habe. Der Person sei gleichwohl die Flucht gelungen. Ferner habe der Angeklagte für die Organisation Wachdienste übernommen und sich an der Festnahme von Zivilisten beteiligt. Ende Mai oder Anfang Juni 2015 habe der Angeklagte zusammen mit anderen IS-Kämpfern an der Festnahme von zwei Personen mitgewirkt. Beide Personen seien nachfolgend vom IS über Stunden bzw. Tage festgehalten worden, um sie zur Namhaftmachung von Regimeanhängern oder zur Zusammenarbeit zu bewegen. Anfang Juni 2015 soll sich Moustafa M. zudem an der Hinrichtung von zwei Kämpfern der Freien Syrischen Armee (FSA) durch den IS beteiligt haben. Der Angeklagte habe die Gefangenen zum Hinrichtungsort transportiert und dort bis zu ihrer Erschießung bewacht. Wenige Tage später habe er zwei weitere vom IS gefangen genommene und zum Tode verurteilte FSA-Kämpfer zu ihrer Hinrichtung gebracht. Einer von ihnen sei an Ort und Stelle durch zwei Schüsse in den Kopf getötet worden. Den anderen Gefangenen habe die Gruppe mit einem Seil an die Rückseite eines Fahrzeugs gebunden und sodann durch die Stadt geschleift, wobei das Opfer verstorben sei. Des Weiteren soll er bei der Besetzung eines Hauses geholfen haben, welches nach der Vertreibung des Besitzers durch IS-Mitglieder genutzt worden sei.

Der Angeklagte Moustafa M. wurde am 21. März 2023 aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 13. März 2023 in Mainz festgenommen und befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft.

Der Staatsschutzsenat beabsichtigt, die Hauptverhandlung am

Montag, dem 8. April 2024, 10:00 Uhr,

zu beginnen (Saal 10, Dienstgebäude II des Oberlandesgerichts Koblenz).

Als Fortsetzungstermine wurden bisher bestimmt (jeweils am gleichen Ort, montags um 10:00 Uhr und dienstags um 9:00 Uhr):

Dienstag, den 9. April 2024

Montag, den 15. April 2024

Dienstag, den 16. April 2024

Montag, den 22. April 2024

Dienstag, den 23. April 2024

Montag, den 29. April 2024

Dienstag, den 30. April 2024

Montag, den 6. Mai 2024

Dienstag, den 7. Mai 2024

Montag, den 13. Mai 2024

Dienstag, den 14. Mai 2024

Montag, den 27. Mai 2024

Dienstag, den 28. Mai 2024

Montag, den 3. Juni 2024

Dienstag, den 4. Juni 2024

Montag, den 17. Juni 2024

Dienstag, den 18. Juni 2024

Montag, den 24. Juni 2024

Dienstag, den 25. Juni 2024

Montag, den 1. Juli 2024

Dienstag, den 2. Juli 2024

Montag, den 8. Juli 2024

Dienstag, den 9. Juli 2024

Montag, den 15. Juli 2024

Dienstag, den 16. Juli 2024

Montag, den 22. Juli 2024

Dienstag, den 23. Juli 2024

Montag, den 29. Juli 2024

Dienstag, den 30. Juli 2024

Montag, den 19. August 2024

Dienstag, den 20. August 2024

Dienstag, den 27. August 2024.

Ich bitte die Medienvertreterinnen und -vertreter, die an einer Teilnahme an einem oder mehreren der Hauptverhandlungstermine interessiert sind, dies bis zum 3. April 2024 mitzuteilen an pressestelle.olg(at)ko.jm.rlp.de. Falls Foto- oder Filmaufnahmen beabsichtigt sind, bitte ich ebenfalls um eine Ankündigung innerhalb der Frist, damit entsprechende Genehmigungen vorbereitet werden können.

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